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Details zur Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Antragsstellung.
Der Familienbeitrag kann beantragt werden für Ehepaare oder Paare in eheähnlicher Gemeinschaft mit mindestens 1 Kind unter 18 Jahren.
Nach Vollendung des 14. bzw. 18. Lebensjahres wird die jeweilige Mitgliedschaft (Kinder-, Jugendlichen- oder Familienmitgliedschaft) automatisch umgewandelt.
Bei Austritt aus dem Verein ist die Mitgliedschaft spätestens bis zum 30.11. für das kommende Jahr schriftlich bei der Vorstandschaft des ASV Sulzfeld zu kündigen.
Die Satzung des ASV Sulzfeld e.V. ist mir bekannt und wird von mir in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.
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